Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025

    findet die

                                   Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

    statt.

                                   Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr

2. Die Stadt Zerbst/Anhalt ist in 33 Wahlbezirke eingeteilt.

                                                                                                                                             

Wahlbezirk- Nr.         Wahlraum                                                                                      

 1                              Begegnungsstätte Zerbst, Markt 7, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)

 2                              Rathaus, Sammlung Katharina II., Schloßfreiheit 12, Zerbst/Anhalt

 3                              Stadthalle, Katharina-Saal, Gartenstraße 21, Zerbst/Anh. (barrierefrei)

 4                              Begegnungsstätte der Volkssolidarität, Breitestein 76, Zerbst/Anhalt 

                                 (barrierefrei)

 5                              Sporthotel Wallwitz, Lindauer Straße 48, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)

 6                              Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13, Zerbst/Anhalt

 7                              Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsmühlenweg 38, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)

 8                              Gartenheim Blume, Blumenweg 1, Zerbst/Anhalt

 9                              Kreisvolkshochschule, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5, Zerbst/Anhalt (barrierefrei)

10                             Ortschaft Pulspforde, Gemeindehaus, Dorfstraße 30, OT Pulspforde

11                             Ortschaft Bias, Dorfgemeinschaftshaus, Im Winkel 6, OT Bias (barrierefrei)            

12                             Ortschaft Luso, Ortsfeuerwehr, Neuer Weg 6, OT Bone (barrierefrei)

13                             Ortschaft Bornum, Landhotel und Restaurant Garitz, Am Weinberg 1, OT Garitz (barrierefrei)

14                             Ortschaft Buhlendorf, Bürgerhaus, Kegelbahn, Dorfplatz 2 a,

                                 OT Buhlendorf (barrierefrei)

15                             Ortschaft Deetz, Jugendbauernhof, Kurzes Ende 4, OT Deetz (barrierefrei)

16                             Ortschaft Dobritz, Bürgerhaus, Berliner Straße 4, OT Dobritz

17                             Ortschaft Gehrden, Ortsfeuerwehr, Hauptstraße 3 a, OT Gehrden (barrierefrei)

18                             Ortschaft Grimme, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 4, OT Grimme (barrierefrei)

19                             Ortschaft Gödnitz, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 24, OT Gödnitz (barrierefrei)

20                             Ortschaft Güterglück, Bürgerhaus, Dorfstraße 16 a, OT Güterglück

21                             Ortschaft Hohenlepte, Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.,

                                 Tagesgruppe Hohenlepte,  Zerbster Straße 9 A,  OT Hohenlepte

                                 (barrierefrei)

22                             Ortschaft Jütrichau, Bürgerhaus, Mühlsdorfer Weg 7 a, OT Jütrichau

23                             Ortschaft Leps, Sportlerheim Leps, Zum Sportplatz 5, OT Leps

24                             Ortschaft Lindau, Bürgerhaus, Versammlungsraum, Goethestraße 22,

                                 OT Lindau (barrierefrei)

25                             Ortschaft Moritz, Ortsfeuerwehr, Ringstraße 47, OT Schora

26                             Ortschaft Nedlitz, Gaststätte Am Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a,

                                 OT Nedlitz

27                             Ortschaft Nutha, Kornmuseum, Großer Winkel 8, OT Nutha (barrierefrei)

28                             Ortschaft Polenzko, Bürgerhaus Mühro, Dobritzer Straße 16 a,

                                 OT Mühro

29                             Ortschaft Reuden/Anh., Bürgerhaus, Saal, Dorfstraße 39,

                                 OT Reuden/Anhalt (barrierefrei)

30                             Ortschaft Steutz, Gemeindehaus, Schulstraße 2, OT Steutz

31                             Ortschaft Straguth, Bürgerhaus, Dorfstraße 12, OT Straguth

32                             Ortschaft Walternienburg, Turnhalle, Güterglücker Str. 1 a,

                                 OT Walternienburg (barrierefrei)

33                             Ortschaft Zernitz, Bürgerhaus, Grüne Straße 1, OT Zernitz (barrierefrei)

                                                                                        

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025

    übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der   

    Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände der Stadt Zerbst/Anhalt treten zur Ermittlung des

    Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14:30 Uhr im Gymnasium Francisceum,

    Jeversche Straße 13 in Zerbst/Anhalt zusammen.

    Mit der Ermittlung des Briefwahlergebnisses wird um 18:00 Uhr begonnen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen

    Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und    

    ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

 

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des    

 Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der

        zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine

        Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen

        außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen

        Kreis für die Kennzeichnung,

 

    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien,

        sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen

        der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Partei-

        bezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

        Der Wähler gibt

        seine Erststimme in der Weise ab,

                 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen

                 Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem

                 Bewerber sie gelten soll,

 

        und seine Zweitstimme in der Weise,

                 dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen

                 Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher

                 Landesliste sie gelten soll.

        Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem

        besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine

        Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt

        werden.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung

    und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat

    Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der

    Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen

    Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbrief-

    umschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen     

    Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem

    Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis

    18:00 Uhr eingeht.

     Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

    Die Stadt Zerbst/Anhalt ermöglicht den Wählern in der Zeit vom 10.02.2025 – 21.02.2025

    die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort und die Erteilung der Wahlscheine in der   

    Briefwahlstelle der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, Raum 0.17 wie folgt:

 montags                                von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr    
 dienstags                              von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr  
 mittwochs                             von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr     
 donnerstags                          von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr   
freitags                                  von 9:00 – 12:00 Uhr          

und am Freitag, dem 21.02.2025 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben

    (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der

    Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person

    bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl-

    berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzu-

    lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die

    selbstbestimmte Willensbekundung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt

    oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5

    des Bundeswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das

    Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahl-  

    entscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung

    des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.

    Der Versuch ist strafbar (§107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Zerbst/Anhalt, 30.01.2025

Behr

Wahlbeauftragte

der Stadt Zerbst/Anhalt

© Christian Neuling E-Mail

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