Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Wahlergebnisse

Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Stadt Zerbst/Anhalt für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die Bildung des Stadtwahlausschusses

Gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich die im Wahlgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, in einer Frist von einem Monat ab dem Tage der Bekanntmachung Vorschläge zur Berufung von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Stadtwahlausschuss nach § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) an mich einzureichen:

                                    Stadtwahlleiterin der Stadt Zerbst/Anhalt
                                    Schloßfreiheit 12
                                   39261 Zerbst/Anhalt

Ich weise darauf hin, dass Beisitzer der Wahlausschüsse ehrenamtlich tätig sind.

Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter kein Wahlehrenamt innehaben. 

Nach § 4 Abs. 2 KWO LSA erfolgt die Berufung der Beisitzer unverzüglich nach Ablauf der Frist.


Johannes
Stadtwahlleiterin

© Antje Rohm E-Mail

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