Aufruf zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
An alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen
der Stadt Zerbst/Anhalt
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden neben der Europawahl auch die Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen statt. Es werden der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt und die Ortschaftsräte aller Ortschaften der Stadt Zerbst/Anhalt gewählt.
Ich fordere die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes vorzuschlagen.
Ich weise darauf hin, dass Beisitzer der Wahlvorstände ehrenamtlich tätig sind.
Nach § 13 Abs. 1-3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter kein Wahlehrenamt innehaben.
Nach § 30 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zerbst/Anhalt das Wahlehrenamt ausüben.
Alle Interessenten, die zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit sind, werden gebeten, sich bis zum05. Januar 2024 bei der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, schriftlich, per E-Mail: Astrid.Krueger@Stadt-Zerbst.de oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: (0 39 23) 7 54-1 54 zu melden.
Johannes
Stadtwahlleiterin