Wahlbekanntmachung Europawahl
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
Wahl zum Europäischen Parlament
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Stadt Zerbst/Anhalt ist in 33 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk- Nr. Wahlraum
1 Begegnungsstätte Zerbst, Markt 7 (barrierefrei)
2 Rathaus, Sammlung Katharina II., Schloßfreiheit 12
3 Stadthalle, Katharina-Saal, Gartenstraße 21 (barrierefrei)
4 Begegnungsstätte der Volkssolidarität, Breitestein 76 (barrierefrei)
5 Sporthotel Wallwitz, Lindauer Straße 48 (barrierefrei)
6 Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13
7 Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsmühlenweg 38 (barrierefrei)
8 Gartenheim Blume, Blumenweg 1
9 Kreisvolkshochschule, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5 (barrierefrei)
10 Ortschaft Pulspforde, Gemeindehaus, Dorfstraße 30, OT Pulspforde
11 Ortschaft Bias, Dorfgemeinschaftshaus, Im Winkel 6, OT Bias (barrierefrei)
12 Ortschaft Luso, Ortsfeuerwehr, Neuer Weg 6, OT Bone (barrierefrei)
13 Ortschaft Bornum, Ortsfeuerwehr, Landhotel und Restaurant Garitz, Am Weinberg 1, OT Garitz (barrierefrei)
14 Ortschaft Buhlendorf, Bürgerhaus, Kegelbahn, Dorfplatz 2 a, OT Buhlendorf (barrierefrei)
15 Ortschaft Deetz, Europa-Jugend-Bauernhof, Kurzes Ende 4, OT Deetz(barrierefrei)
16 Ortschaft Dobritz, Bürgerhaus, Berliner Straße 4, OT Dobritz
17 Ortschaft Gehrden, Ortsfeuerwehr, Hauptstraße 3 a, OT Gehrden (barrierefrei)
18 Ortschaft Grimme, Ortsfeuerwehr Grimme, Dorfstraße 4, OT Grimme
19 Ortschaft Gödnitz, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 24, OT Gödnitz (barrierefrei)
20 Ortschaft Güterglück, Bürgerhaus, Dorfstraße 16 a, OT Güterglück
21 Ortschaft Hohenlepte, Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Zerbster Straße 9, OT Hohenlepte
22 Ortschaft Jütrichau, Bürgerhaus, Mühlsdorfer Weg 7 a, OT Jütrichau
23 Ortschaft Leps, Sportlerheim Leps, Zum Sportplatz 5, OT Leps
24 Ortschaft Lindau, Bürgerhaus, Saal, Hofeingang, Goethestraße 22, OT Lindau (barrierefrei)
25 Ortschaft Moritz, Ortsfeuerwehr Schora, Ringstraße 47, OT Schora
26 Ortschaft Nedlitz, Gaststätte Am Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a, OT Nedlitz (barrierefrei)
27 Ortschaft Nutha, Kornmuseum, Großer Winkel 8, OT Nutha (barrierefrei)
28 Ortschaft Polenzko, Bürgerhaus Mühro, Dobritzer Straße 16 a, OT Mühro
29 Ortschaft Reuden/Anh., Bürgerhaus, Saal, Dorfstraße 39, OT Reuden/Anh. (barrierefrei)
30 Ortschaft Steutz, Gemeindehaus, Schulstraße 2, OT Steutz
31 Ortschaft Straguth, Bürgerhaus, Dorfstraße 12, OT Straguth
32 Ortschaft Walternienburg, Turnhalle, Güterglücker Str. 1 a, OT Walternienburg (barrierefrei)
33 Ortschaft Zernitz, Bürgerraum, Grüne Straße 1, OT Zernitz (barrierefrei)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 16.5.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand der Stadt Zerbst/Anhalt tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 14:00 Uhr im Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13, in Zerbst/Anhalt zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtung und einen amtlichen Personalausweis-
Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des
Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei
und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung
und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge
und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die
Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der
Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien
Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt der Stadt Zerbst/Anhalt einen
Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.
Die Stadt Zerbst/Anhalt ermöglicht den Wählern in der Zeit vom 27. Mai 2024 bis zum7. Ju ni 2024 die Briefwahlunterlagen abzuholen bzw. die Stimmabgabe in der Briefwahlstelle, Schloßfreiheit 12, Raum 013, vorzunehmen.
Die Briefwahlstelle ist zu nachfolgenden Zeiten geöffnet:
montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
mittwochs von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
und am Freitag dem 7. Juni 2024 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das
gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des
Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft; der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Zerbst/Anhalt, 15.04.2024
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Ort, Datum Wahlamt Stadt Zerbst/Anhalt