Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag          09:00-12:00 Uhr

Dienstag        09:00-12:00 Uhr &
                      14:00-18:00 Uhr

Donnerstag    09:00-12:00 Uhr &
                      14:00-17:00 Uhr

Freitag           09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag          09:00-12:00 Uhr

Dienstag        09:00-12:00 Uhr &
                      14:00-18:00 Uhr

Donnerstag    09:00-12:00 Uhr &
                      14:00-17:00 Uhr

Freitag           nur nach Vereinbarung

 

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Informationen

Das Tierheims der Stadt Zerbst/Anhalt befindet sich seit dem 01.01.2021 vorerst in städtischer Hand. Nach der außerordentlichen Kündigung der Tierheim-Bewirtschaftung durch den Tierschutzverein Zerbst e.V. zum 31. Dezember 2020 ist die Stadt derzeit dabei, neue Strukturen für den Tierheim-Betrieb aufzubauen

FAQ:

+++ Tier gefunden – und nun? +++

Sollten Sie Fundtiere oder auch verletzte Tiere im Stadtgebiet Zerbst/Anhalt auffinden, ist während der allgemeinen Sprechzeiten das Ordnungsamt unter der Rufnummer 03923 754 222 zu informieren. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Zerbst unter der Rufnummer (03923) 7160.

+++ Geld- und Sachspenden +++

Für Geldspenden steht das Konto mit der IBAN DE27800537223301007545 und dem Verwendungszweck „Spende Tierheim“ bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld zur Verfügung. Für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung, sind die persönlichen Kontaktangaben im Verwendungszweck notwendig. Bei Sachspenden melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail. Außerdem finden Sie eine Futterspendenbox im EDEKA Center Zerbst.

+++ Kastrationspflicht Freigänger-Katzen +++

Auf Grundlage der Gefahrenabwehrverordnung möchten wir alle Katzenhalter darüber informieren, dass Katzen, welche Zugang ins Freie gewährt werden und die nach dem 01.08.2020 geboren wurden, von einem Tierarzt zu kastrieren und in geeigneter Weise (Transponderchip oder Tätowierung) zu kennzeichnen sind. Ausgenommen sind Katzen unter 5 Monaten.

+++ Formulare zur Selbstauskunft Adoption Katze(n) oder Hund(e) +++

Symbol Beschreibung Größe
Selbstauskunft Adoption Hund.pdf
0.2 MB
Selbstauskunft Adoption Katze.pdf
0.2 MB

© Antje Rohm E-Mail