Kommunale Wärmeplanung für Zerbst/Anhalt
Die Stadt Zerbst/Anhalt lässt derzeit für die Kernstadt und alle Ortsteile eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen. Das Vorhaben wird vom Bund gefördert über die sogenannte Kommunalrichtlinie (Förderkennzeichen 67K26570; www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
Per Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, ist die Stadt Zerbst/Anhalt verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen.
Auf dieser Seite, die wir regelmäßig aktualisieren, informieren wir über die einzelnen Schritte der KWP, erste Ergebnisse und wann sich die Einwohnerinnen und Einwohner in den Prozess einbringen können.
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat die Energie Mittelsachsen GmbH (www.e-ms.de) im Juli dieses Jahres mit der Erstellung einer KWP beauftragt. Dem voraus ging eine öffentliche Ausschreibung.
Der Stadtrat hatte mit dem Aufstellungsbeschluss zur KWP vom 24. April 2024 die Weichen dafür gestellt. Bürgermeister Andreas Dittmann: „Wir sind bestrebt, den Bürgern und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen für ihre künftige Wärmeversorgung zu gewährleisten.“
Warum Kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Gesetz hat der Bund die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Einer Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten geht zunächst eine Eignungsprüfung voraus. Auf Basis der Analyseergebnisse soll ein Zielszenario erarbeitet, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete vorgenommen und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden.
Die KWP soll technologieoffen gestaltet werden, d.h. sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, entsprechend den regionalen Voraussetzungen.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen, wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus. Diese wird jedoch bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen. „Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.“ (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung
1. Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?
Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie hat u.a. die Aufgabe, die vor Ort vorhandenen Potentiale zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu identifizieren, um sie ggf. über Wärmenetze in die lokale Wärmeversorgung einbinden zu können. Daneben soll geprüft werden, welche Wärmeversorgungsart vor Ort die wirtschaftlichste ist.
Zur Erreichung der Klimaziele soll die Wärmeversorgung in Deutschland spätestens 2045 treibhausgasneutral erfolgen.
2. Erfolgt der KWP-Prozess transparent?
Selbstverständlich! Die Stadt Zerbst/Anhalt ist von Anbeginn in die Prozesse eingebunden. Zwischen der Kommune und dem Auftragnehmer gibt es seit der Auftaktbesprechung einen engen Austausch. Ferner gab es bereits eine Gesprächsrunde mit allen Ortsbürgermeister:Innen. In deren Folge wurden zudem Fragebögen an die Ortsbürgermeister und in Zerbst/Anhalt tätige Industrie- und Gewerbebetriebe verschickt, deren Auswertung gerade läuft.
Auf dieser Website werden erste KWP-Ergebnisse veröffentlicht, Informationsveranstaltungen sowie die Installierung eines Lenkungskreises sind ebenfalls geplant.
3. Was ist bei den gesetzlichen Vorgaben von WPG und Gebäudeenergiegesetz zu beachten?
WPG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind miteinander verzahnt. So gilt für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken die nach dem GEG vorgegebene Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erst mit Ablauf der für die Erstellung eines Wärmeplans im WPG vorgesehenen Fristen, d.h., in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – also auch in Zerbst/Anhalt - ab dem 01.07.2028. Hat eine Kommune schon vor Ablauf dieser Fristen einen Wärmeplan vorgelegt und auf dieser Grundlage bestimmte Wärmeversorgungsgebiete definiert, gilt die Vorgabe des GEG zur Nutzung von 65% Erneuerbaren Energien beim Heizen in dem jeweiligen Gebiet früher. Die rechtsverbindliche Ausweisung erfolgt jedoch nicht im Wärmeplan, sondern beispielsweise durch eine separate kommunale Satzung.
4. Wie rechtsverbindlich ist die KWP, und wie geht es nach deren Fertigstellung weiter?
Bei der KWP handelt es sich um eine informelle strategische Planung. Der Wärmeplan muss durch den Stadtrat verabschiedet und durch die Kommune veröffentlicht werden. Daraus ergibt sich für die Kommune jedoch keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Aus den Ergebnissen der KWP ergeben sich auch keine rechtlichen Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer.
Dennoch ist der Wärmeplan ein wichtiges Planungsinstrument für die Kommune als Basis für weitere, zukunftsweisende Entscheidungen. Nach Fertigstellung und Beschlussfassung soll der Wärmeplanung fünfjährlich fortgeschrieben werden.
5. Und wie geht es dann weiter?
Entsprechend der im Wärmeplan empfohlenen Maßnahmen beginnt die Kommune mit der Planung von deren Umsetzung. Konkrete Einzelmaßnahmen werden festgelegt und ein Zeitplan erstellt. Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang die Prüfung möglicher Fördermittel, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Insgesamt wird sich die Finanzierung wahrscheinlich aus einer Kombination von kommunalen Eigenmitteln, Fördermitteln von Bund und Land sowie privaten Investitionen zusammensetzen. Oberstes Ziel soll aus Sicht der Kommune sein, die finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der künftigen Wärmeversorgung möglichst gering zu halten. Erst dann wird es an die praktische Umsetzung gehen.
6. Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert hier:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html
7. Wir wird die KWP in Zerbst/Anhalt finanziert?
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat für die Durchführung der KWP beim Bund für die sogenannte Kommunalrichtlinie Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen ((Förderkennzeichen 67K26570; www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Auf Basis der bewilligten Fördermittel erfolgte die Ausschreibung und Vergabe der Leistung.
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen der Bildungseinrichtungen.
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)