Kommunale Wärmeplanung für Zerbst/Anhalt
Die Stadt Zerbst/Anhalt lässt derzeit für die Kernstadt und alle Ortsteile eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen. Das Vorhaben wird vom Bund gefördert über die sogenannte Kommunalrichtlinie (Förderkennzeichen 67K26570; www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).
Per Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, ist die Stadt Zerbst/Anhalt verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan vorzulegen.
Auf dieser Seite, die wir regelmäßig aktualisieren, informieren wir über die einzelnen Schritte der KWP, erste Ergebnisse und wann sich die Einwohnerinnen und Einwohner in den Prozess einbringen können.
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat die Energie Mittelsachsen GmbH (www.e-ms.de) im Juli dieses Jahres mit der Erstellung einer KWP beauftragt. Dem voraus ging eine öffentliche Ausschreibung.
Der Stadtrat hatte mit dem Aufstellungsbeschluss zur KWP vom 24. April 2024 die Weichen dafür gestellt. Bürgermeister Andreas Dittmann: „Wir sind bestrebt, den Bürgern und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen für ihre künftige Wärmeversorgung zu gewährleisten.“
Warum Kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Gesetz hat der Bund die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Einer Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten geht zunächst eine Eignungsprüfung voraus. Auf Basis der Analyseergebnisse soll ein Zielszenario erarbeitet, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete vorgenommen und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden.
Die KWP soll technologieoffen gestaltet werden, d.h. sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, entsprechend den regionalen Voraussetzungen.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen, wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus. Diese wird jedoch bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen. „Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.“ (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)