4. Wie rechtsverbindlich ist die KWP, und wie geht es nach deren Fertigstellung weiter?
Bei der KWP handelt es sich um eine informelle strategische Planung. Der Wärmeplan muss durch den Stadtrat verabschiedet und durch die Kommune veröffentlicht werden. Daraus ergibt sich für die Kommune jedoch keine Verpflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung tatsächlich zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Aus den Ergebnissen der KWP ergeben sich auch keine rechtlichen Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer.
Dennoch ist der Wärmeplan ein wichtiges Planungsinstrument für die Kommune als Basis für weitere, zukunftsweisende Entscheidungen. Nach Fertigstellung und Beschlussfassung soll der Wärmeplanung fünfjährlich fortgeschrieben werden.