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• Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz

Lage Solarpark Moritz ©GeoBasis-DE / LVermGeo LSA (ALKIS November 2023, A18-223-2009-7)

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz

Der Stadtrat hat am 28. Februar 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz gefasst (Beschluss-Nr. 0841/2024). Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.05.2024 gefasst (BV/0888/2024). Am 08.05.2024 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom April 2024 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Der Standort liegt zwischen Schora, Moritz und Güterglück. Auf zwei Flurstücken (Gemarkung Moritz, Flur 13, Flurstücke 39 und 40) soll ein Solarpark von ca. 34 ha errichtet werden. Durch die Anfrage an den Netzbetreiber (Avacon) wurde ein Verknüpfungspunkt nördlich von Poleymühle und Kämeritz ausgegeben. Der derzeit geplante Verknüpfungspunkt am 110-kV Leitungsnetz gilt für 38 MW.

Da es für die Gemeinde Moritz keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt, kann die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nur mit Hilfe eines vorzeitigen Bebauungsplanes erreicht werden.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz in der Fassung vom April 2024 einschließlich Planzeichnung und Begründung liegen,

vom 08.07.2024 bis einschließlich 22.07.2024

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                               Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                               Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                               Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                               Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2024

-       Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2024

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.07.2024.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorzeitigen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 07. Juni 2024                                                

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

Symbol Beschreibung Größe
B-Plan 1_2024 Begründung Vorentwurf
0.2 MB
B-Plan 1_2024 Planzeichnung Vorentwurf
0.5 MB
Lage Solarpark Moritz
0.3 MB

© Christian Neuling E-Mail

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