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Bekanntmachung 1. Änderung Flächennutzungsplan Polenzko

1. Änderung Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko

Der Stadtrat hat am 27.07.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1. i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko (Beschluss-Nr. 0521/2022) beschlossen. Der Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2024 gefasst. (Beschluss-Nr. 0837/2024) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“ erfolgt im Parallelverfahren.

Mit Beschluss vom 07.02.2024 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom November 2023 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Der vorliegende Flächennutzungsplan der Gemeinde Polenzko wird im Bereich des zukünftigen Sondergebietes Biogasanlage abgeändert. Ein Umweltbericht wird Bestandteil des Änderungsverfahrens.Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des OT Polenzko und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich der Betriebsfläche der HaRo Milch KG und der HaRo Energy GmbH&Co.KG Flurstück Nr. 619 / Flur 2, sowie auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 112, 113, 115, 116, 165, 166, 181 und 182 / Flur 1 der Gemarkung Polenzko geplant. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 14.000 m².

Quelle: LVD / 1 / 16 / 96 – Auszug aus dem FNP Polenzko TK 10 (1978)

Umgrenzt wird der Geltungsbereich:

·         im Osten durch Wald und landw. Flächen

·         im Norden durch landw. Flächen

·         im Westen und Süden durch Bebauung der HaRo Milch KG

Der Vorhabenträger plant die Erhöhung der Biogasproduktion auf ca. 4,3 Mio. Nm³/a. Weiterhin soll die Biogasanlage um neue Anlagenteile erweitert werden. Die Erhöhung der Rohbiogasproduktion, hat das Ziel die Laufzeiten der BHKW-Module zu verlängern um eine gesicherte Wärmeversorgung der an das Wärmenetz der Anlagen angeschlossenen Wärmekunden sicher zu stellen. Weiterhin sollen die Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen, betrieben aus erneuerbaren Energien, Teil des kommunalen Wärmekonzeptes der Ortschaft Polenzko werden. Die bestehende Biogasanlage wird dazu um weitere Anlagenteile erweitert. Die Erweiterung der Biogasanlage ist für die Steigerung der Effizienz der vorhandenen Biogasanlage erforderlich. Dafür ist zukünftig eine Rohbiogasproduktion größer 4,3 Mio. Nm³/a sowie die Aufbereitung des Gärrestes geplant.

Das Änderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“ durchgeführt.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko in der Fassung vom November 2023 einschließlich Begründung liegen,

vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

 

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2023

-       Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2023

Es besteht außerdem während der Auslegungsfrist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.04.2024.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch unter abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt können nur zur 1. Änderung abgegeben werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 18. März 2024                                               

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

 

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Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Änderung FNP Polenzko.pdf
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© Christian Neuling E-Mail

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