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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau

Lageplan ©Quelle: Planzeichnung 2. Änd. FNP Lindau, [DTK 1:10.000/September 2023] GeoBasis-DE©LVermGeoLSA 2023, https://lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau

Der Stadtrat hat am 13.12.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt) gefasst (Beschluss-Nr. 0800/2023). Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“ (SO Solar) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Gerüstbau“ 1. Ergänzung erfolgt im Parallelverfahren. Am 06.12.2023 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom August 2024 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 11.12.2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 0093/2024).

Die Änderung umfasst zwei Vorhabengebiete. (siehe Lageplan)

Das Vorhabengebiet 1 liegt im Süden der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt). Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Lindau; Flur 8; Flurstücke 108; 109; 110; 111; 112; 113; 114.

Das Vorhabengebiet 1 ist nicht eingezäunt und wird umgrenzt:

- nach Norden durch eine alte Bahnstrecke Güsten - Belzig

- nach Westen durch landwirtschaftliche Flächen

- nach Süden grenzt das Plangebiet an das Wasserwerk der TWM

- Im Osten durch die Sportanlage der Stadt Lindau

Das Vorhabengebiet 2 befindet sich im Nordosten der Stadt Lindau der Stadt Zerbst/Anhalt. Die Planungsgrundlage bzw. der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurstücke:

-  Flurstück 249 der Flur 2 der Gemarkung Lindau

- Teile des Flurstückes 248 der Flur 2 der Gemarkung Lindau (1. Ergänzung).

Der Geltungsbereich schließt eine Fläche von 7.813,5 m² (5.654 m² + 2.159,5 m² Ergänzungsfläche) ein.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – einschließlich 1. Ergänzung - wird begrenzt:

- im Norden durch Flächen der Landwirtschaft (Flurstück 248) und angrenzenden ländlichen Weg (Flurstück 285),

- im Süden durch den Wiesenweg (Flurstück 255) und das Betriebsgelände des Unterhaltungsverbandes Nuthe/Rossel (Flurstück 254),

- im Westen durch ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Schafhaltung / Käserei / Wohnen (Flurstück 248) und

- im Osten durch landwirtschaftliche Nutzfläche (Flurstück 251).

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lindau weist den Änderungsbereich – Vorhabengebiet 1 als Sportfläche und die des Vorhabengebiets 2 als Sondergebietsfläche T/P/V aus. Die Flächen des Vorhabengebietes 1 werden als Sondergebiet für solare Energieerzeugung dargestellt und die Flächen des Vorhabengebietes 2 als Gewerbegebiet. Hierbei handelt es sich vorwiegend um bisher unbebaute Freiflächen. Die vorgesehene Flächennutzung beider Vorhabengebiete schränkt die Flächennutzung der gewerblichen Bauflächen im Gebiet des Flächennutzungsplanes nicht ein.

Anlass der Änderung sind die geplanten Vorhaben eines privaten Investors zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, sowie die Erweiterung eines Gewerbestandortes für Gerüstbau.

Der Änderungsbereich entspricht dem Planbereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne:

- vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07/2023 Sondergebiet „Solare Energieerzeugung“

(SO Solar) und

- vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbegebiet „Gerüstbau“ 1. Ergänzung, welche im Parallelverfahren beschlossen werden sollen.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau (Zerbst/Anhalt) in der Fassung vom August 2024 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen,

vom 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-        Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom August 2024

-        Begründung und gemeinsamen Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom August 2024

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Umweltbericht (Stand August 2024, IVW Ingenieurbüro GmbH):

Bestandsaufnahme derzeitiger Umweltzustand bezüglich Vorbelastung, Empfindlichkeit, Entwicklungspotential für die Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Landschaft, Kultur- und Sachgüter; den Entwicklungsprognosen bei Planumsetzung sowie den geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen

Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:

•  Boden

•  Fläche

•  Wasser, Klima und Luft

•  Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

•  Landschaft

•  Mensch und menschliche Gesundheit

•  Kultur- und sonstige Sachgüter

•  Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024                                                 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Christian Neuling E-Mail

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