Stadt Zerbst/Anhalt

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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 30.08.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. BV/0718/2023). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach der Auslage des Vorentwurfes. Der Vorentwurf wurde in den betroffenen Ortschaftsräten vorgestellt und am 11.12.2024 vom Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (Beschluss-Nr. BV/0122/2024).

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für mehrere Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen schaffen (siehe Tabelle). Auf neun Teilflächen soll ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen werden. Die nutzbaren Teilflächen sollen insgesamt ca. 318 ha erfassen.

Nr. Teilgeltungsbereich Flächengröße in ha
1 TGB 01 Deetz Nord ca. 34,2
2 TGB 02 Lietzo ca. 18,9
3 TGB 03 Deetz-Ost ca. 3,7
4 TGB 04 Pulspforde ca. 36,9
5 TGB 05 Straguth ca. 20,6
6 TGB 06 Trüben ca. 106,3
7 TGB 07 Polenzko ca. 38,3
8 TGB 08 Gollbogen ca. 30,8
9 TGB 09 Jütrichau (Luso) ca. 28,4
Summe   318,12 ha

Der ca. 318 ha große Geltungsbereich kann in neun Teilgeltungsbereiche (TGB) untergliedert werden, die vorwiegend nördlich und östlich der Stadt Zerbst/Anhalts liegen. Sie befinden sich in den Ortsteilen Deetz, Lietzo, Pulspforde, Straguth, Trüben,Polenko, Gollbogen und Luso.

Der Vorentwurf in der Fassung vom Oktober 2024 (siehe Anlage) ist Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2023 "PV-Zerbst-Regio" der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Oktober 2024 einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht liegen,

vom 07.01.2025 bis einschließlich 24.01.2025

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

- Vorentwurf_Planzeichnung-VBP-PVRegio vom November 2024
- Vorentwurf_Begründung-VBP-PVRegio vom November 2024
- Vorentwurf_Umweltbericht-VBP-PVRegio vom Oktober 2024

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 07.01.2025.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter abgeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Dezember 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet

© Christian Neuling E-Mail

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