Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan (4.Stufe)
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Zerbst/Anhalt
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde).
Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Zerbst/Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Zerbst/Anhalt wird
vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Unterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 02.04.2024.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgeben werden.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) 2017. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Zerbst/Anhalt zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 17.05.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt oder per E-Mail an bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.
Zerbst/Anhalt, 06. März 2024
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet