Stadt Zerbst/Anhalt

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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0077/2024). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erfolgt im Parallelverfahren.

Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet III „Am Feuerberg“ und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

- im Osten durch die Straße Vormathen

- im Norden durch eine Fläche für AE-Maßnahmen (Eigentümer Stadt Zerbst/Anhalt)

- im Westen durch landw. Flächen

- im Süden durch die K 1233/Güterglücker Straße

Der Geltungsbereich umfasst 11.715 m² und beinhaltet das Flurstück 56/9, Flur 9 in der Gemarkung Zerbst.

Anlass der 11. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von gemischter Baufläche in Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und §11 BauNVO).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 08.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.12.2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

Der Umweltbericht beinhaltet folgende relevante Umweltinformationen:

Der Untersuchungsraum für die ökologische Bestandsaufnahme bezieht sich auf das Vorhabengebiet (Geltungsbereich) sowie ein allseitiges Umfeld von ca. 200 m (= Untersuchungsgebiet).

Untersuchungsinhalt:

Fläche

Planfläche ist nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet.

Boden

Altlasten und Bodenkontamination

Bodenfunktion

Auswirkung durch mögliche zusätzliche Versiegelung

Bodenfunktionen

Wasser

Oberflächenwasser

Grundwasser

Mögliche Kontamination

Mensch (menschliche Gesundheit / Erholung)

Geräuschentwicklung

Entfernungen zu Ortslagen/Wohnbebauungen

Verkehrsbelastung

Elektrische und magnetische Strahlung

Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt

Biotoptypen

Geschützte Biotope im Vorhabengebiet und dessen Umfeld

Auswirkungen durch mögliche Versiegelung

Kompensationsmaßnahmen

Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung

Tiere

Bestandsdaten Brutvögel, Reptilien, Fledermausarten

Lebensräume

Klima/Luft

Temperaturen

Luftfeuchte, Luftverwirbelung

Landschaft

Landschaftsbild

Blickbeziehungen

Schutzgebiet

Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen:

 

•                  Stadt Zerbst/Anhalt, Löschwasserbedarf und verkehrstechnische Erschließung

•                  Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt, Flächeneignung gegeben

•                  Landesamt für Geologie und Bergwesen, Geologische, Hydrogeologische und  Bergbautechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

•                  Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, ein denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen.

•                  Landkreis Anhalt-Bitterfeld,

Untere Wasserbehörde, Zustimmung

Immissionsschutz, Zustimmung

Abfallrecht, keine Einwände

Altlasten und Bodenschutz, keine grundlegenden Einwände

Naturschutz/ Forstbehörde, keine grundlegenden Einwände

Denkmalschutz, denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:

vom 07.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754 242).

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

Symbol Beschreibung Größe
Anlage 1 - FNP 11.Änderug Entwurf Planzeichnung
Anlage 1 - Flächennutzungsplan 11.Änderug Entwurf Planzeichnung
2.6 MB
Anlage 2 - FNP 11.Änderug Entwurf Begründung
Anlage 2 - Flächennutzungsplan 11.Änderug Entwurf Begründung
0.6 MB
Anlage 3 - umweltbezogene Stellungnahmen
5.6 MB

© Christian Neuling E-Mail

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