Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0077/2024). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06/2023 Sondergebiet „Photovoltaik Allfein“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erfolgt im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich befindet sich im Westen der Stadt Zerbst/Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet III „Am Feuerberg“ und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch die Straße Vormathen
- im Norden durch eine Fläche für AE-Maßnahmen (Eigentümer Stadt Zerbst/Anhalt)
- im Westen durch landw. Flächen
- im Süden durch die K 1233/Güterglücker Straße
Der Geltungsbereich umfasst 11.715 m² und beinhaltet das Flurstück 56/9, Flur 9 in der Gemarkung Zerbst.
Anlass der 11. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von gemischter Baufläche in Sondergebiet für solare Energieerzeugung geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und §11 BauNVO).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 08.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.12.2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.
Der Umweltbericht beinhaltet folgende relevante Umweltinformationen:
Der Untersuchungsraum für die ökologische Bestandsaufnahme bezieht sich auf das Vorhabengebiet (Geltungsbereich) sowie ein allseitiges Umfeld von ca. 200 m (= Untersuchungsgebiet).
Untersuchungsinhalt:
Fläche
Planfläche ist nicht als Altlastenverdachtsfläche verzeichnet.
Boden
Altlasten und Bodenkontamination
Bodenfunktion
Auswirkung durch mögliche zusätzliche Versiegelung
Bodenfunktionen
Wasser
Oberflächenwasser
Grundwasser
Mögliche Kontamination
Mensch (menschliche Gesundheit / Erholung)
Geräuschentwicklung
Entfernungen zu Ortslagen/Wohnbebauungen
Verkehrsbelastung
Elektrische und magnetische Strahlung
Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt
Biotoptypen
Geschützte Biotope im Vorhabengebiet und dessen Umfeld
Auswirkungen durch mögliche Versiegelung
Kompensationsmaßnahmen
Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung
Tiere
Bestandsdaten Brutvögel, Reptilien, Fledermausarten
Lebensräume
Klima/Luft
Temperaturen
Luftfeuchte, Luftverwirbelung
Landschaft
Landschaftsbild
Blickbeziehungen
Schutzgebiet
Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen:
• Stadt Zerbst/Anhalt, Löschwasserbedarf und verkehrstechnische Erschließung
• Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt, Flächeneignung gegeben
• Landesamt für Geologie und Bergwesen, Geologische, Hydrogeologische und Bergbautechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
• Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, ein denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen.
• Landkreis Anhalt-Bitterfeld,
Untere Wasserbehörde, Zustimmung
Immissionsschutz, Zustimmung
Abfallrecht, keine Einwände
Altlasten und Bodenschutz, keine grundlegenden Einwände
Naturschutz/ Forstbehörde, keine grundlegenden Einwände
Denkmalschutz, denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen
Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:
vom 07.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754 242).
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
Anlage 1 - FNP 11.Änderug Entwurf Planzeichnung Anlage 1 - Flächennutzungsplan 11.Änderug Entwurf Planzeichnung |
2.6 MB | |
Anlage 2 - FNP 11.Änderug Entwurf Begründung Anlage 2 - Flächennutzungsplan 11.Änderug Entwurf Begründung |
0.6 MB | |
Anlage 3 - umweltbezogene Stellungnahmen |
5.6 MB |