Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth“ – Stand August 2024
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf
der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt,
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth
Der Stadtrat hat am 30.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0070/2024). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ zur Errichtung von 7 Windkraftanlagen der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Stadt Zerbst/Anhalt:
Gemarkung Zerbst Flur 16 Flurstück 32/1, Flur 17 Flurstücke 37/2 und 37/7
Gemarkung Zernitz Flur 7 Flurstück 13
Gemarkung Straguth Flur 7 Flurstücke 3/3 und 5
Der Geltungsbereich weist insgesamt eine Größe von ca. 154,6 ha auf. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Kernstadt Zerbst/Anhalt und westlich bzw. nördlich des Flugplatzareals. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 02/2024. Das Plangebiet des Änderungsverfahrens ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Anlass der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich durch Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergieanlage geändert werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung im Parallelverfahren geschaffen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 05.06.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belang sowie der Öffentlichkeit liegen vor:
- Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und § 2a Satz 2 NR. 2 BauGB als Teil II der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen zueinander vom August 2024
Gutachten
- Landschaftspflegerischer Begleitplan vom August 2021 – Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Anita Wurche – Schutzgut Pflanzen (insbesondere Biotoptypen), Tiere (Vögel, Fledermäuse, Reptilien), Boden (Altlasten), Wasser (Grundwasserqualität), Landschaftsbild (Landschaftsbildeinheiten)
Stellungnahmen
- Landesverwaltungsamt, Ref. Immissionsschutz vom 21. Juni 2024 – Schutzgut Mensch (insbesondere Schallimmissionsschutz)
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 02.07.2024 – Schutzgut Boden (insbesondere zu Altlasten)
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2024 – Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere archäologische Kulturdenkmale)
Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der der Stadt Zerbst/Anhalt, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth liegt in der Zeit:
vom 09.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden
(Tel. 03923/754 241).
Bestandteile der auszulegenden Unterlagen sind:
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Anlage1_ENTWURF_Planzeichnung_FNP_Änderung-Rieselfelder-Aug24 Anlage 1-Entwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan Änderung Rieselfelder |
3.1 MB | |
Anlage 2_ENTWURF_Begründung_FNP_Änderung-Rieselfelder-Aug24 Anlage 2 Entwurf begründung Flächennutzungsplan Änderung Rieselefelder |
0.8 MB | |
Anlage 3_umweltbezogene Stellungnahmen FNP Anlage 3 - umweltbezogene Stellungnahmen Flächennutzungsplan |
4.9 MB |