Stadt Zerbst/Anhalt

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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“

Der Stadtrat hat am 30.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 0071/2024). Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt, der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zernitz und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Straguth erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Kernstadt Zerbst der Stadt Zerbst/Anhalt, die zum Landkreis Anhalt-Bitterfeld gehört.  Das Plangebiet umfasst drei Teilflächen. Diese befinden sich östlich bzw. westlich der Landesstraße 55 (L 55). Diese mündet südlich in die L 57, die eine Verbindung zwischen den Bundesstraße 184 (B 184) im Westen und der B 246 im Nordosten der Kernstadt Zerbst herstellt.  Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Abbildung 1 und der Planzeichnung zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Zerbst, Flur 16, Flurstück 32/1; Flur 17, Flurstücke 37/2, 37/7; Gemarkung Zernitz, Flur 7, Flurstück 13; Gemarkung Straguth, Flur 7, Flurstücke 3/3 und 5.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windkraftanlagen an den oben genannten Standorten.

Der Stadtrat hat am 27.03.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 beschlossen (BV/0861/2024).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 10.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024 statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 05.06.2024 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.

Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belang sowie der Öffentlichkeit liegen vor:

-          Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und § 2a Satz 2 NR. 2 BauGB als Teil II der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen zueinander vom August 2024

Gutachten

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan vom August 2021 – Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Anita Wurche – Schutzgut Pflanzen (insbesondere Biotoptypen), Tiere (Vögel, Fledermäuse, Reptilien), Boden (Altlasten), Wasser (Grundwasserqualität), Landschaftsbild (Landschaftsbildeinheiten)

Stellungnahmen

-          Landesverwaltungsamt, Ref. Immissionsschutz vom 21. Juni 2024 – Schutzgut Mensch (insbesondere Schallimmissionsschutz)

-          Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 27.06.2024 – Schutzgut Boden (insbesondere zu Altlasten), Schutzgut Kultur- und Sachgüter (insbesondere archäologische Kulturdenkmale)

-          Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 08.07.2024 – Schutzgebiete (hier: Landschaftsschutzgebiet), Pflanzen (insbesondere Waldflächen)

-          Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 20.06.2024 – Schutzgut Boden (insbesondere Bodenverhältnisse), Schutzgut Wasser (insbesondere Grundwasserschutz)

-          Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2024 – Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere archäologische Kulturdenkmale)

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2024 „WKA Rieselfelder“ der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit:

vom 09.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754241).

Bestandteile der auszulegenden Unterlagen sind:

 

Symbol Beschreibung Größe
Anlage 1_ENTWURF_Planzeichnung_VBP-Rieselfelder-Aug24
Anlage 1 Entwurf Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan Rieselfelder
1.5 MB
Anlage 2_ENTWURF_Begründung_VBP-Rieselfelder-Aug24
Anlage 2 Entwurf Begründung vorhabenbezogener Bebauungsplan Rieselfelder
1.9 MB
Anlage 3_ENTWURF_V-E-Plan_VBP-Rieselfelder-Aug24
Anlage 3 Entwurf V-E-Plan vorhabenbezogener Bebauungsplan Rieselfelder
1.9 MB
Anlage 4_umweltbezogene Stellungnahmen VBP
Anlage 4 - umweltbezogene Stellungnahmen
7.1 MB

© Christian Neuling E-Mail

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