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Corona-Eindämmungsverordnung ausgelaufen - Land setzt auf Eigenverantwortung

Die bis 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ausgelaufen.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung:

"Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.

Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten."

© Antje Rohm E-Mail

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Corona-Eindämmungsverordnung ausgelaufen - Land setzt auf Eigenverantwortung

Die bis 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ausgelaufen.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung:

"Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.

Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten."

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Die bis 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ausgelaufen.

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"Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.

Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten."

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Gemeinsames Gedenken

Gemeinsames Gedenken

Zum gemeinsamen Gedenken laden die Stadt Zerbst/Anhalt und die Kirchengemeinden am Sonntag, 4. Advent um 10 Uhr zum Gottesdienst in die Kirche St. Bartholomäi ein.

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21.12.2024

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