Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Sie befinden sich hier: Startseite » Wirtschaft + Bauen » Tiefbau » Aufgrabungen
Artikelkategorien Deutsch

Aufgrabungen im öffentlichen Raum

Die Stadt Zerbst/Anhalt ist als Baulastträger der Gemeindestraßen einschließlich Nebenanlagen verantwortlich für den Erhalt und Zustand der Verkehrs- und Grünflächen. Demzufolge muss jede Aufgrabung im öffentlichen Raum beantragt werden. Hiermit wird sichergestellt, dass der ursprüngliche Zustand gewahrt wird und dieser den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB) in der jeweils aktuellen Fassung entspricht.

 

Verfahren bei Aufgrabungen:

Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) ist bei der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt Zerbst/Anhalt) zu stellen.

Die Aufgrabungsgenehmigung wird durch die Tiefbaufirma – vorbehaltlich der Anerkennung ihrer fachlichen Eignung – beim Tiefbauamt per E-Mail beantragt: aufgrabung@stadt-zerbst.de

Dem Antrag sind beizufügen: Lageplan mit Kennzeichnung der vorgesehenen Aufgrabungen, der geplanten Sicherungsmaßnahmen bzw. der vorgesehenen Verkehrszeichen

Während der Arbeiten: aussagekräftige Fotodokumentation der Bestands-, Bau- und Abnahme-Zustände der Aufgrabungsstellen (nur JPEG oder PDF-Dateien bei elektronischer Kommunikation)

Nach den Arbeiten: Anzeige der Abnahme beim Tiefbauamt. Bei besonders schwerwiegenden Aufgrabungen kann zusätzlich eine gemeinsame Begehung durchgeführt werden.

Gewährleistung und Rechtsfolgen entsprechen VOB (in der aktuell gültigen Fassung) und erstrecken sich über einen Zeitraum von 4 Jahren. Des Weiteren haftet der Antragsteller nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch die Baumaßnahme der Stadt Zerbst/Anhalt oder Dritten zugeführt werden.

Antragsprüfung, Genehmigung sowie alle hiermit verbundenen Aufwendungen der Stadt sind gebührenpflichtig und werden entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Zerbst/Anhalt bemessen und dem Antragsteller berechnet.

 

Die Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht die möglicherweise zusätzlich erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen oder sonstige einzuhaltende Bestimmungen wie:

  • Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) entsprechend StVO – zu beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Ansprechpartner: Fr. Recklies 03923/754-215; Fr. Tiehle 03923/754-217; Fr. Malchasjan 03923/754-222
  • Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung für Beeinträchtigungen weiterer Verkehrsflächen, bspw. durch Lagerung von Baustoffen oder Abstellen von Containern/Gerät – zu beantragen beim Ordnungsamt der Stadt Zerbst/Anhalt, Ansprechpartner: Fr. Recklies 03923/754-215; Fr. Tiehle 03923/754-217; Fr. Malchasjan 03923/754-222
  • Einhaltung der Baumschutzsatzung – Grünflächen, Ordnungsamt, Ansprechpartner: Hr. Klausnitzer 03923/754-105
  • Archäologischer Denkmalschutz – Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Untere Denkmalschutzbehörde
  • Kampfmittelgefahrensicherung – Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Symbol Beschreibung Größe
Antrag Aufgrabungserlaubnis.pdf
0.2 MB
Merkblatt Aufgrabungserlaubnis.pdf
64 KB

© Christian Böhner E-Mail