Grundstücks- und Baustellenzufahrten und andere Zuwegungen
Nach den §§ 18 ff. des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (StrG LSA) sind Zufahrten Sondernutzungen und bedürfen der Genehmigung durch die Straßenbaubehörde.
Für Grundstückszufahrten und Zugänge, die neu angelegt oder geändert werden, ist eine Erlaubnis beim Tiefbauamt zu beantragen. Die hierfür benötigten Tiefbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum sind durch zertifizierte Firmen durchzuführen. Selbiges gilt für den Rückbau einer bestehenden Zufahrt.
Das Errichten einer Zufahrt ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag auf Grundstückszufahrt_Baustellenzufahrt.pdf |
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