Bebauungspläne
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht. Er muss die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB). Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, zu entwickeln (Regelverfahren).
Ein qualifizierter Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Er muss mindestens folgende Festsetzungen enthalten (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
- Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung(z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet, Grünfläche, Verkehrsfläche),
- Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Grundstücksanteil, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf),
- Festsetzung der örtlichen Verkehrsflächen
In Verbindung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen (nach § 85 der Bauordnung Sachsen-Anhalt) kann der Bebauungsplan auch die Art der Dachformen, die Materialität der Fassaden und die Zulässigkeit von Werbeanlagen regeln.
Der Bebauungsplan ist eine Satzung und damit ein Ortsgesetz. Er gilt im Allgemeinen nur für einen Teil des Stadtgebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Dazu gehören auch eine Begründung, ein Umweltbericht und soweit erforderlich Fachgutachten.
Eine Übersicht über alle rechtsverbindlichen Planungen der Stadt Zerbst/Anhalt ist aus der Gesamtkarte mit Tabelle zu entnehmen.
Hinweis: Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet jedoch nur der jeweilige Originalplan. Die Originalpläne einschließlich der dazugehörigen Textteile werden zur allgemeinen Einsichtnahme im Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Zerbst/Anhalt zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Haus 2, Puschkinpromenade 2, 39261 Zerbst/Anhalt bereitgehalten. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können dort ebenfalls eingesehen werden.
Bei Fragen oder Hinweise wenden Sie sich bitte das Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 10, Verwaltungsgebäude Puschkinpromenade 2, (Tel. 03923 754239 /- 240.oder bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de )
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Übersicht zur Bauleitplanung.pdf |
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