Erhaltungs_Gestaltungssatzungen
Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von Gemeinden auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (§§ 172 ff. BauGB) erlassen werden können. Damit sollen Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen geschützt werden.
Das Ziel von Gestaltungssatzungen ist es, erhaltenswerte Strukturen und Eigenarten des
Stadtgebietes zu bewahren, herauszuarbeiten und weiter zu entwickeln. Diese Strukturen
sollen bei Planungen der Stadt wie auch bei Einzelaufgaben berücksichtigt werden.