Lärmaktionsplan Ortsdurchfahrt B184 Zerbst/Anhalt
Der Lärmaktionsplan der Stadt Zerbst/Anhalt ist durch Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Lärmaktionsplan Lärmaktionsplan der Stadt Zerbst/Anhalt |
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Präsentation LAP Zerbst Präsentation des Lärmaktionsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt |
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