Stadt Zerbst/Anhalt

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Lärmaktionsplan Ortsdurchfahrt B184 Zerbst/Anhalt

Der Lärmaktionsplan der Stadt Zerbst/Anhalt ist durch Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Symbol Beschreibung Größe
Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan der Stadt Zerbst/Anhalt
0.3 MB
Präsentation LAP Zerbst
Präsentation des Lärmaktionsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
3 MB

© Christian Neuling E-Mail