Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in seiner Eigenschaft als vorbereitender Bauleitplan grobmaschig die Art der Bodennutzung dar, wie sie sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen ergibt. Er bestimmt, welche Flächen im Gemeindegebiet baulich genutzt werden sollen, welche Flächen von der Bebauung freizuhalten sind und in welcher räumlichen und funktionellen Zuordnung diese sowohl zueinander, als auch zum verkehrs- und medientechnischen Erschließungssystem sowie zum umliegenden Landschaftsraum stehen sollen. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses. Im Baugesetzbuch regelt im Abschnitt "Vorbereitender Bauleitplan" der § 5 den Inhalt des Flächennutzungsplans.
Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber dem Bürger in der Regel keine unmittelbare Rechtswirkung. Er stellt vor allem eine Selbstbindung der Stadt dar, da diese mit dem Beschluss über eine bestimmte, aus der städtebaulichen Entwicklung sich ergebende Art der Bodennutzung für ihre weitere verbindliche Bauleitplanung Festlegungen trifft.
Folgende Flächennutzungspläne wurden im Gemeindegebiet von Zerbst/Anhalt bisher genehmigt und ortsüblich bekannt gemacht (Stand November 2018):
Teilflächennutzungsplan [Zerbst/Anhalt] - in Kraft seit 31.10.2002
1. Ergänzung TFNP [Pulspforde und Bonitz] - in Kraft seit 18.03.2004
1. Ergänzung Flächennutzungsplan - [Bias, Luso, Bone, Mühlsdorf] - in Kraft seit 20.06.2008
1. Änderung FNP [Zerbst/Anhalt, Straguth, Pulspforde] - in Kraft seit 29.04.2011
2. Änderung Flächennutzungsplan - in Kraft seit 02.03.2012
3. Änderung Flächennutzungsplan - in Kraft seit 02.03.2012
4. Änderung Flächennutzungsplan [Jütrichau, Bias] - in Kraft seit 12.10.2012
6. Änderung Flächennutzungsplan - in Kraft seit 01.09.2017
BORNUM
Flächennutzungsplan - 1. Änderung - in Kraft seit 27.07.2006
BUHLENDORF
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 23.11.1993
DEETZ
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 03.07.2003
DOBRITZ
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 15.02.2001
GRIMME
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 05.03.1998
Flächennutzungsplan - 1. Ergänzung - in Kraft seit 14.10.2004
GÜTERGLÜCK
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 03.03.2008
LEPS
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 08.07.1993
LINDAU
Flächennutzungsplan - 1. Änderung - in Kraft seit 16.12.2009
POLENZKO
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 26.01.2006
REUDEN
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 05.02.2004
Flächennutzungsplan - 1. Änderung - in Kraft seit 16.12.2009
STRAGUTH
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 18.03.2011
ZERNITZ
Flächennutzungsplan - in Kraft seit 28.11.1996