Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Altstadt Zerbst" in Zerbst/Anhalt
Aufgrund des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) vom 15.09.2021 (BGBI. I S. 4147, 4151) in seiner gültigen Fassung und § 8 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert am 02.11.2020 (GVBI. LSA Nr. 39/2020, ausgegeben am 09.11.2020) hat der Stadtrat am 24.11.2021 in seiner Sitzung folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Zerbst“ (in Kraft seit 08.12.1992 in ihrer gültigen Fassung) wird gem. § 235 Abs. 4 BauGB mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1, Satz 1 Nr. 4 zum 31.12.2021 aufgehoben.
§ 2
Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt Zerbst“ ist zeichnerisch in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 14. Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres – Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren – seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Zerbst“ in Zerbst/Anhalt wurde am 02.05.2022 im Internet unter der Internetadresse www.stadt-zerbst.de bereitgestellt.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Anlage zur Satzung Geltungsbereich.pdf |
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