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Sanierung - Ensemble Schloßfreiheit

Schloßfreiheit, Foto: Rainer Frankowski
Schloßfreiheit, Foto: Rainer Frankowski
Schloßfreiheit, Foto: Rainer Frankowski

Ensemble Schloßfreiheit/Wächtergang/Rosenwinkel

Seit 1196 ist im Schloßgarten eine Wasserburg nachweisbar. Das Gebiet der Schloßfreiheit war die Vorburg.
Der gesamte Bereich war schon im Mittelalter bebaut.
Die Bartholomäikirche, Erstnennung 1215, diente als Hofkirche. Einige der Gebäude auf der Schloßfreiheit waren von Hofbeamten bewohnt, andere der Kirche zugeordnet.
Der "Dicke Turm" diente ursprünglich als Sicherungsturm der aus Aken kommenden und zum Marktplatz führenden Straße.
Mit der Errichtung der Stadtmauer ab dem 13. Jahrhundert entstanden auch die Wächtergänge. Der unmittelbare Bereich der Stadtmauer durfte nicht bebaut werden. Im Verteidigungsfall mussten die Türme und Wehrgänge schnell zugänglich sein.

Im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Ensembles der Schloßfreiheit/Wächtergang sind unter Wahrung denkmalrechtlicher Besonderheiten über 500.000 Euro in das Vorhaben geflossen.

Der als "Rosenwinkel" bezeichnete, idyllische Winkel im Zerbster Stadtbild wurde schon in früheren Jahren gern als Motiv für Ansichtskarten und Tourismuswerbung genutzt. Erinnert doch dieser Raum, der heute einen Teil der Schloßfreiheit (der ehemaligen "fürstlichen Freiheit") darstellt, wie kaum ein anderer, an das inzwischen nicht mehr vorhandene "Rothenburg des Nordens", ein Beiname, den Zerbst bis zur Zerstörung 1945 trug. Der über eine schmale Gasse erreichbare Hof ist mit Fachwerkhäusern umrahmt. Hier steht die einzige, noch erhaltene Gaslaterne von Zerbst/Anhalt.
Die Rekonstruktion der Freianlage "Rosenwinkel" war notwendig geworden, um dem Charakter des alten Zerbster Stadtbildes wieder gerecht zu werden. Die gesamten befestigten Flächen sind durch die Verwendung von Natursteinpflaster geprägt und bestimmen damit die Besonderheit dieser Fläche. Das vorhandene Material wurde wieder verwendet, fehlendes wurde durch gleichwertiges ergänzt und somit der Bereich weitgehend wiederhergestellt.
Diese Maßnahme wurde als Vergabe-ABM in Kopplung mit Sanierungsmitteln 1998 mit ca. 150.000 Euro finanziert.

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